- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Grundsätzlich gilt für jede Wetterlage, dass die Eltern bzw. Sorgeberechtigten entscheiden, ob dem Kind unter den gegebenen Umständen der Schulweg zumutbar ist.

Für den Fall, dass ein Kind - aus welchem Grund auch immer - nicht zur Schule kommt, so ist dies VOR Unterrichtsbeginn per Messenger (oder telefonisch) mitzuteilen !

Bei allen Erkätungs- bzw. Grippesymptomen sollte ein Kind zuhause bleiben. Die Präsenz beginnt erst nach Ende der Symptome wieder.

Information aus dem Infektionsschutzgesetz § 34

info
info
info

Wenn an einem Tag der Präsenzunterricht unvorher- gesehen und kurzfristig abgesagt werden muss, dann findet am folgenden Schultag Unterricht wie gewohnt statt ! In anderen Fällen werden die Eltern/Sorgeberechtigten benachrichtigt.

info
ausrufezeichen rot

... wenn Präsenzunterricht durch Zuhause-Lernen ersetzt werden muss ...

... wenn ein Kind nicht zur Schule kommen kann ...

... wenn ein Kind kränklich ist ...

... wenn die Wetterlage bedrohlich ist ...