Was ist eigentlich ...

offener Anfang ?

betreutes Frühstück ?

Schulobst bzw. Schulmilch ?

der Wertevertrag ?

die Betreuung ?

Der “offene Anfang” bezeichnet die Zeit ab der Gebäudeöffnung um 7.25 h bis zum Unterrichtsbeginn um 7.40 h.

Die Kinder können in die Klassen gehen und werden dort beaufsichtigt. Sie können sich auf den Unterrichtsbeginn vorbereiten oder auch schon mit der Freien Arbeit beginnen.

Das “Betreute Frühstück” bezeichnet die Zeit, in der die Kinder gemeinsam und im Beisein der jeweiligen Lehrkraft frühstücken. Der Tagesablauf einer jeden Klasse sieht dafür 15 min vor. Den Kindern wird hierzu ein erweiterndes Angebot gemacht durch Vorlesen oder Nachrichtensendungen für Kinder (“logo !” vom Vortagabend des Kinderkanals von ARD und ZDF).

Jedes Kind in der Grundschule erhält durch Gelder des Landes Rheinland-Pfalz und der Europäischen Union ein Mal pro Woche Obst oder Gemüse. Dieses wird zentral ausgeliefert und macht unterschiedliche Angebote; die Obst- und Gemüsesorten unterstützen eine gesunde Ernährung und beinhaltet auch Informationen zu den Früchten und Gemüsesorten und deren Anbau.

Aus dem gleichen Geldtopf erhalten die Kinder frische Milch von einem nahe gelegenem Bauernhof. Rein formell hat jedes Kind einen Anspruch auf einen Viertel Liter Milch. Auch dieses Angebot unterstützt eine gesunde Ernährung und wird im Unterricht thematisiert.

Der Wertevertrag ist eine Übereinkunft, die die Gesamtkonferenz zur Gestaltung des Schullebens vor Ort und des sozialen Miteinanders konkret gefasst hat. Alle an dieser Schule Beteiligten werden hier in die Pflicht genommen. Der Wertevertrag wird regelmäßig evaluiert und angepasst bzw. erweitert. Im Unterricht wird dieser aufgegriffen und immer wieder als Grundlage unseres gemeinsamem Tun und Handelns heran gezogen. Alle Beteiligten der Schule verpflichten sich auf dessen Einhaltung. Der Wertevertrag kann aus unserem Angebot heruntergeladen, auf einem digitalem Endgerät gespeichert, verbreitet  und ausgedruckt werden, Auf Elternabenden wird der Vertrag thematisiert.

Die Betreuung ermöglicht es Eltern, ihr Kind schon vor Unterrichtsbeginn ab 7.00 h und auch nach Unterrichtsende in der Schule zu belassen und zu einem späterem Zeitpunkt abzuholen.  Die Abholung Ihres Kindes regeln Sie in Absprache mit der Schule. In der Betreuung werden die Kinder beaufsichtigt. Es stehen verschiedene Spiel- und Lernangebote bereit, die Hausaufgaben können erledigt werden - die Ergebnisse werden aber nicht kontrolliert, die Kinder nicht angewiesen, die Möglichkeit einer Hilfestellung wird gegeben.

Die Betreuung wird zur Verfügung gestellt durch den Schulträger, die Verbandsgemeinde Wissen. Finanziert wird die Maßnahme durch einen Landeszuschuss und einen monatlichen Elternbeitrag in Höhe von € 35,-. Eine Anmeldung ist erforderlich, die Betreuung kann mit Abgabe der Anmeldung besucht werden.   -   Eine Betreuung eines Kindes im Ausnahmefall kann nach Absprache erfolgen, es besteht aber kein grundsätzlicher Anspruch.

Schuljahr 2024/2025

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Barbara(Grund)Schule.Katzwinkel

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... bis 31.07.2025